Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Vorgegeben werden Ladesteckerstandards sowie technische Mindestanforderungen für die Inbetriebnahme öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Damit soll in Deutschland die EU-Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt werden. Laut BMWi soll an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ein europäischer Ladesteckerstandard vorgefunden werden.
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass die Inbetriebnahme sowie der Abbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Bundesnetzagentur gemeldet werden muss. Auch ein Einhalten der technischen Anforderungen muss regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Bereits bestehende Ladepunkte genießen jedoch Bestandsschutz und bleiben von dieser Regelung unberührt. Quelle: Transport